Sicher zum Führerschein
Da die Fahrschulausbildung besonderen Regelungen unterliegt (der Fahrlehrer gilt als Fahrzeugführer) werden nicht alle Schäden durch die Vollkasko der Fahrzeuge oder die Kraftfahrthaftpflicht abgedeckt. Bist du als Fahrschüler der Unfallverursacher (und den Fahrlehrer trifft keine Schuld), so tritt z. B. unsere „FAHRSCHÜLER-UNFALLVERSICHERUNG“ in Kraft. Diese erhälst du bei uns kostenlos mit deiner Anmeldung!
Versicherungsschutz besteht:
- während der praktischen und theoretischen Ausbildung und
- auf dem direkten Weg zu und von der Fahrschule bzw. zum und vom Unterricht.
Das Ziel der Ausbildung nach § 1 FahrschAusbO (und damit auch Prüfungskriterium) ist, dass du das Fahrzeug sicher beherrschst, sowie verantwortungsvoll mit Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer und Umwelt im Straßenverkehr teilnehmen kannst. Unser Ziel ist daher, dich durch eine solide Ausbildung nicht nur konsequent auf die Prüfung, sondern auch bestmöglich auf den alltäglichen Straßenverkehr vorzubereiten!
Unsere guten Prüfungsergebnisse sprechen für sich! |